Handel und Globale Gerechtigkeit

Ein Fluchtgrund: Das Freihandelsabkommen der EU mit den westafrikanischen Staaten (ECOWAS-EPA)

Neben den berühmten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada (TTIP und CETA) verhandelt die EU auch mit den Staaten Westafrikas ein neues Freihandelsabkommen, dabei setzt sie auf gegenseitige Marktöffnung: Wenn die Westafrikaner*innen günstig nach Europa exportieren wollen, dann müssen sie im Gegenzug europäische Produkte ins Land lassen. Für die westafrikanischen Staaten bedeutet das einen Schritt hin zu größerer Abhängigkeit von Europa, Bauernsterben und weniger Entwicklung. Vor allem kleinbäuerliche Betriebe können mit der Landwirtschaftsindustrie der EU nicht mithalten und stehen daher im Falle der Ratifizierung des Abkommens vor dem Aus. Trotzdem zieht die Europäische Union die Verhandlungen knallhart durch. Doch noch ist das Abkommen nicht beschlossen.


Die wichtigsten Fakten zum Abkommen

Zollerleichterungen

Bisher lässt die EU fast alle Produkte aus Westafrika ohne Zölle auf den europäischen Markt. Das bleibt so, aber dafür müssen die Staaten Westafrikas in den nächsten 20 Jahren bei 75 Prozent der europäischen Produkte ebenfalls die Zölle abschaffen.

Grüne Kritik

Die Staaten Westafrikas werden noch abhängiger von der Europäischen Union gemacht. Anstatt dass der inner-westafrikanische Handel gestärkt wird, werden mehr Waren aus der EU nach Westafrika eingeführt und eine einheimische Industrie wird in ihrer Entwicklung behindert. Wir wollen, dass den Ländern Westafrikas einseitig alle Zölle von EU-Seite erlassen werden und sich eine integrierte Industrie in der Region aufbauen kann.

Durch die  Subventionierung der Landwirtschaft in der EU können Landwirte ihre Produkte um 10 Prozent unter den Produktionskosten anbieten. Die westafrikanischen Kleinbauern können bei diesen Preisen nicht mithalten. Dennoch dürfen ihre Erzeugnisse nur in wenigen Fällen durch Zölle geschützt werden. Wir wollen, dass die ECOWAS Staaten sich vollumfänglich gegen Agrardumping wehren können und wieder Zölle auf EU-Produkte erheben dürfen.    Der Schwindel mit den EU-Agrarsubventionen muss aufhören.


Dienstleistungen

Die Liberalisierung von Dienstleistungen und den Abschluss von Investorenschutzabkommen (ISDS) werden entgegen der Interessen der EU nicht im Abkommen enthalten sein.

Grüne Kritik

Es ist gut, dass die Liberalisierung von Dienstleistungen und Investorenschutzabkommen nicht enthalten ist. Das würde den westafrikanischen Markt noch anfälliger machen. Im Gegensatz zu anderen Freihandelsabkommen der EU hat das Abkommen mit Westafrika allerdings auch kein Kapitel zu Menschenrechten, Arbeitnehmer*innenrechten und Umweltschutz. Das können wir nicht akzeptieren - gerade in Westafrika.


Nachverhandlungen

Das Abkommen enthält eine sogenannte Überprüfungsklausel, die es den Vertragsparteien ermöglicht, sechs Monate nach dem Abschluss des Abkommens Nachverhandlungen zu beginnen.

Grüne Kritik

Durch die Hintertür soll hier ein vollumfängliches Liberalisierungsabkommen verhandelt werden, dass  der wirtschaftlichen Entwicklung Westafrikas erheblich schaden würde, denn sie könnte neue Sektoren der Ökonomie nicht mehr schützen. Wir werden das Abkommen, falls es in Kraft tritt, weiter kritisch begleiten.


 

Wie geht es jetzt weiter?

Das Abkommen wurde von Europäischen Rat schon unterzeichnet; jetzt muss das Europäische Parlament zustimmen. Danach müssen die Mitgliedsstaaten der EU es dann noch ratifizieren. In Deutschland wäre eigentlich der Bundestag zuständig, doch die Regierung plant Kritik zu verhindern, indem das Abkommen nur im Kabinett ratifiziert werden soll. Auch dagegen wehren wir Grünen uns. Auf westafrikanischer Seite müssen noch drei Staaten ratifizieren. Die westafrikanische Wirtschaftsmacht  Nigeria hat jedoch angekündigt, nicht zu unterschreiben. Dadurch bleibt zurzeit noch offen, ob das Abkommen überhaupt in Kraft treten kann.