Migration

Schriftliche Anfrage: Sudanesische Miliz RSF als Begünstigte von EU-Mitteln

Eine von der sudanesischen Regierung eingesetzte Miliz begeht begeht an der Grenze zu Lybien Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die EU arbeitet mit der sudanesischen Regierung in der "Migrationssteuerung" und bei der Ausbildung entsprechender Einsatzkräfte zusammen. Obwohl es eine bekannte Gefahr ist, dass das von der EU bereitgestellte Ausbildungsmaterial für repressive Zwecke missbraucht wird, hält sich die EU-Kommission die Hände vor die Augen und ist sich keiner Schuld bewusst.

Mit anderen Abgeordneten der Grünen/EFA hat Ska der Kommission hierzu einige Fragen gestellt. Die Fragen sowie die Antwort der Kommission gibt es hier als pdf.

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Die Miliz „Rapid Support Forces“ (RSF) wurde von der sudanesischen Regierung an der Grenze zu Libyen eingesetzt, um irreguläre Migration zu verhindern und Menschenhandel zu bekämpfen. Die von der RSF‑Miliz begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wurden unter anderem vom Internationalen Strafgerichtshof gut dokumentiert. Einem Bericht von Amnesty International zufolge hat die sudanesische Regierung im Jahr 2016 möglicherweise chemische Waffen gegen die Zivilbevölkerung in Darfur eingesetzt.

Die EU arbeitet mit der sudanesischen Regierung im Bereich Migration zusammen, insbesondere im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Migrationssteuerung (Khartum‑Prozess), und leistet, wie aus dem betreffenden Maßnahmenbogen hervorgeht, unter anderem Unterstützung beim Aufbau der Kapazitäten von Einsatzkräften, die an vorderster Front tätig sind. Auf dem Bogen wird als Gefahr genannt, dass mit strategischen Aufgaben betraute nationale Behörden das ihnen bereitgestellte Ausrüstungsmaterial und die ihnen angebotenen Ausbildungsmaßnahmen für repressive Ziele nutzen. Darin werden jedoch keine direkten Gegenmaßnahmen aufgeführt, mit denen diese Gefahr gebannt werden könnte

1.    Kommen die im Zusammenhang mit diesem oder einem anderen Projekt bereitgestellten EU‑Finanzmittel der Miliz „Rapid Support Forces“ (RSF) direkt oder indirekt zugute?

2.    Ist die EU der Ansicht, dass die RSF‑Miliz für künftige Projekte zum Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) förderfähig ist?

3.    Weshalb sind keine direkten Gegenmaßnahmen vorgesehen, mit denen der mit diesem Projekt verbundenen ernsthaften Gefahr begegnet werden kann, und wie wird die EU für die Achtung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen sorgen und Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit abwenden?

 

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