Migration

Anfrage an die Kommission: Zugang zu Rechtsbeistand und Asyl im Rahmen des EU-Türkei-Deals

Diese Anfrage zur schriftlichen Beantwortung wurde unter anderem von Ska als Co-Autorin an die europäische Kommission gestellt. Sie bezieht sich auf die im Rahmen des EU-Türkei-Deal angewandten Zulässigkeitsprüfungen von Asylanträgen. Diese sind Teil des Schnellverfahrens, welches auf den Ägäis-Inseln angewandt wird, um Geflüchtete wieder in die Türkei zurückzuschicken.

Anfrage und Antwort der Kommission finden sie hier als pdf.

In dem Verfahren gibt das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) eine (Un)zulässigkeitsempfehlung bezüglich des Asylantrags eines Geflüchteten ab, welcher die griechische Asylbehörde meist folgt.

Die Anfrage basiert auf dem Umstand, dass die Anwaltskammer von Mytilini (Lesbos) am 09.06.2016 Klage gegen das EASO erhoben hat, weil das den Zugang zu Asylverfahren behindert haben soll, indem Anwälten der Zugang zu Hotspots verwehrt und somit das Treffen mit Asylbewerbern unmöglich gemacht wurde. In Griechenland tätige Anwälte berichten zudem, dass das EASO Anwälte und Asylbewerber nicht fristgerecht über Befragungen von Asylbewerbern im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung des Asylverfahrens unterrichte und dass die entsprechenden Benachrichtigungen die Anwälte häufig erst wenige Stunden vor oder sogar erst nach dem Gespräch erreichten.

Somit würden und hätten Geflüchtete nur erschwert oder gar keinen Rechtsbeistand in ihren Schnellverfahren erhalten.

Daher stellten Ska und andere Abegordnete der Greens/EFA-Fraktion der Kommission folgende Fragen:

1.Welche Rolle spielt das Privatunternehmen G4S, das einen Arbeitsvertrag mit dem EASO geschlossen hat, um Dienstleistungen innerhalb einer öffentlichen Einrichtung zu erbringen, und welche Aufgaben führt es konkret im Namen des EASO aus?

Info: Bei G4S handelt es sich um eines der größten, privaten Sicherheitsunternehmen der Welt. Sie waren schon in diverse Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Mehr Informationen unter der Facebook Seite Stop G4S.

2.Wie nimmt das EASO systematisch Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der Unzulässigkeitsprüfung vor? Werden hierfür die von der Organisation Ärzte der Welt (Médecins du Monde) ausgestellten Gefährdungshinweise in angemessenem Maße berücksichtigt?

Info:Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung wird die Gefährdung der Geflüchteten beurteilt z.B. unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, schwangere Frauen und Menschen mit schweren Beeinträchtigungen werden theoretisch nicht wieder in die Türkei zurückgeschickt. Menschen, die nicht in die Türkei zurück wollen, obliegt die Beweispflicht, dass ihnen dort Gefährdung droht. Ärzte der Welt hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.

3 Ist die Kommission der Ansicht, dass die aktuellen Verfahren für Unzulässigkeitsempfehlungen und die gemeldeten Mängel im Hinblick auf die ordnungsgemäße und fristgerechte Benachrichtigung von Anwälten über Befragungen von Asylbewerbern in Übereinstimmung mit dem EU-Recht und insbesondere mit Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen?

Info: Hier geht es zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

 

Die Antwort von Herrn Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft; im Namen der Kommission:

1. Die griechische Polizei und die griechische Armee sind für die Sicherheit in den Flüchtlingslagern verantwortlich. Um sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, hat das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) im Einvernehmen mit der griechischen Polizei das Sicherheitsunternehmen G4S damit beauftragt, alle Personen zu überprüfen, die sich in den Bereich begeben, in dem die Befragungen von Asylbewerbern stattfinden. Angesichts der Dringlichkeit hat das EASO den Rahmenvertrag der Vertretung der Europäischen Kommission in Athen als Grundlage für den Vertrag verwendet.

Info: Als Grundlage für die Anstellung von G4s für die Arbeitssicherheit der EASO Mitarbeiter wurde also der Vertrag der Vertretung der EU-Kommission in Griechenland genommen. Zur Sicherung der Arbeitsbedingung der EASO-Mitarbeiter*innen werden also auch von G4S Anwälte kontrolliert, die zu Gesprächen mit ihren Mandanten, den Geflüchteten zu den Anhörungen mit EASO gelangen wollen. Der Zutritt wurde ihnen also durch G4S-Mitarbeiter verwehrt.

2. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fester Bestandteil der Zulässigkeitsprüfung. Das EASO stellt systematisch Experten für die Gefährdungsbeurteilung bereit und bietet Orientierungshilfen bzw. Schulungen für Experten an, um die Feststellung möglicher besonderer Bedürfnisse zu gewährleisten. Alle vorgelegten Unterlagen werden während der Befragung berücksichtigt. Wenn Gefährdungsindikatoren festgestellt werden, wird der Fall an den entsprechenden Experten verwiesen, der eine Gefährdungsbeurteilung durchführt. Das EASO hat eine Online-Anwendung entwickelt, um die Registrierungsbeamten und Sachbearbeiter zu unterstützen.

Info: Über ein Online-Tool sollen die Sachbearbeiter*innen (die scheinbar nicht fortgebildet wurden) entscheiden, ob eine mögliche Gefährdung vorliegt. Wenn sie eine Gefährdung (z.B. bei einem syrischen Kurden, der auf Grund des Kurdenkonflikts in der Türkei dort nicht sicher ist) erkennen, ziehen sie Expert*innen dazu. Diese Expert*innen werden auch von der EASO geschult. Das Problem scheint also dabei zu liegen, dass die Sachbearbeiter*innen die Gefährdungsindikatoren mit Hilfe des Online-Tools und ohne Schulung erkennen müssen. Wie aus der Anfrage hervorgeht, finden diese Anhörungen bei Sachbearbeiter*innen und EASO-Expert*innen aber möglicherweise ohne Anwälte statt bzw. werden Anwälte zu spät oder gar nicht über Ort und Zeit informiert. Laut Kommission ist dafür die griechische Behörde zuständig und nicht EASO. Da G4S aber von der EASO angestellt wird (auf einer Vertragsgrundlage der Kommission) liegt also die Verantwortung dafür, dass Anwälte vor Ort abgewiesen werden bei G4S und der EASO- und nicht bei den griechischen Behörden. Auf die Frage nach den Gefährdungshinweisen von Ärzte der Welt wird nicht reagiert.

3. Nur die Asylbewerber, deren Antrag nach der Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU) für unzulässig befunden wurde, werden in die Türkei zurückgeführt. Kein Asylbewerber wird automatisch zurückgeführt. Jeder Asylantrag wird einzeln im Einklang mit der Asylverfahrensrichtlinie bearbeitet, und es kann Rechtsbehelf eingelegt werden. Das EASO führt Gespräche, um eine systematische individuelle Zulässigkeitsvorprüfung sicherzustellen, und erarbeitet entsprechende Stellungnahmen. Der griechische Asyldienst ist dafür zuständig, Entscheidungen im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1 der Asylverfahrensrichtlinie zu fällen und sicherzustellen, dass den Antragstellern ausreichend Gelegenheit gegeben wird, ihren Antrag so vollständig wie möglich zu begründen. Die Entscheidungen über den Zugang von Rechtsanwälten zur dem Bereich, in dem die Befragungen stattfinden, sowie über die Vereinbarung von Terminen für die Befragungen obliegen ausschließlich den nationalen Behörden.

Info:Die EASO erarbeitet also Stellungnahmen, die den Rahmen und Ablauf der Zulässigkeitsprüfung vorgeben. Es gibt also ein Schema nach dem die individuellen Prüfungen ablaufen. Bei der griechischen Asylbehörde liegt die Letzentscheidung über den Verbleib in Griechenland oder das Zurückschicken in die Türkei. Da die Entscheidung der EASO aber meistens übernommen wird bzw. dort auch Druck aufgebaut wird, ist die Vorstellung, dass die Sicherstellung der Einhaltung der Asylverfahrensrichtlinien allein den nationalen Behörden obliegt eine Farce. Wie oben am Beispiel von G4S gezeigt, liegt die Entscheidung über den Zugang zu Rechtsanwälten keineswegs nur bei den griechischen Behörden.

Zusammenfassung:

Die Kommission bedient sich ihres klassischen Musters und hält ihre Antwort sehr allgemein und geht auf bestimmte Teile der Fragestellungen garnicht erst ein. Ausserdem schiebt sie jegliche Verantwortung den griechischen Behörden zu, was angesichts der Rolle des EASO bei den Schnellverfahren im Rahmen des EU-Türkei-Deals eine Farce ist. Die Kommission und das EASO tragen insbesondere durch die Einstellung von G4S sehr wohl Verantwortung für die Grundrechtsverletzungen in den Hotspots auf den griechischen Inseln.Es ist ein Skandal, dass eine Firma, die von diversen Ländern, Parteien und Unternehmen aufgrund ihrer vorhergegangenen Menschenrechtsverletzungen boykottiert wird, für die Sicherheit von Mitarbeiter*innen und Geflüchteten in den Hotspots eingesetzt wird.

 

Mehr zu Thema Migration