Migration

Anfrage an die Kommission: Neue Änderungen des ungarischen Asylgesetzes verstoßen gegen EU-Recht

Als Reaktion auf die erneute, rechtswidrige Verschärfung des ungarischen Asylrechts haben Ska, Judith Sargentini und Benedek Jávor bei der Kommission nachgefragt, wie diese nun damit umgehen wird.

Doch die Kommission scheint sich im Umgang mit Ungarn sehr viel Zeit zu lassen und verweist auf das alte, noch laufende Vertragsverletzungsverfahren von Dezember 2015.

Anfrage und Antwort* der Kommission finden sie hier als pdf.

*die Antwort auf die sich die Kommission bezieht finden sie hier


Die Änderungen am ungarischen Asylgesetz und am ungarischen Gesetz über die Staatsgrenzen sind am 5. Juli 2016 in Kraft getreten. Sie ermöglichen es den ungarischen Behörden, Asylbewerber, die in einer Entfernung von bis zu 8 km zur serbischen oder kroatischen Grenze aufgegriffen wurden, ohne vorherige Prüfung in Transitzonen außerhalb Ungarns abzuschieben.

Dem Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zufolge würde das neue Gesetz zu Verletzungen der Grundrechte und Verstößen gegen das Völkerrecht und das EU-Recht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, führen, unter anderem durch Abschiebungen und Ausweisungen im Schnellverfahren, mit denen das Recht auf Asyl und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt wird.

Daher haben Ska und die anderen MEPs der Kommission folgende Fragen gestellt:


1.    Auf welche Weise beabsichtigt die Kommission, die Auswirkungen des geänderten Gesetzes in Verbindung mit bestehenden Vorschriften, die das Recht auf Asyl einschränken, auf die Grundrechte von Flüchtlingen und Migranten, zu untersuchen, insbesondere, was den Grundsatz der Nichtzurückweisung, den Schutz bei Ausweisung, das Recht auf Asyl, wirksame Rechtsbehelfe und im EU-Recht vorgesehene Schutzmaßnahmen betrifft?


2.    Beabsichtigt die Kommission in diesem Zusammenhang, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die ungarische Regierung einzuleiten?


3.    Welche Schritte hat die Kommission unternommen, und welche Fortschritte sind bei dem im Dezember 2015 gegen Ungarn eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf das ungarische Asylrecht zu verzeichnen?

Die Antwort darauf fällt kurz und unbefriedigend aus:

Antwort von Herrn Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft

"Die Kommisison überwacht die rechtlichen Entwicklungen und die Entwicklungen im Bereich der Rechtsprechung in Bezug auf Flüchtlinge in allen Mitgliedstaaten und in Ungarn beständig und bewertet derzeit die möglichen Auswirkungen der neuen ungarischen Rechtsvorschriften auf den Zugang zum Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes."

Anmerkung: Kurz bedeutet dies also, dass die Kommission das Gesetz, welches bereits seit drei Monaten in Kraft ist und so offensichtlich gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt immer noch "bewertet". Dies bedeutet in Bezug auf Frage Nr. 2, dass die Kommission noch keine Entscheidung über konkrete Schritte, Sanktionen und ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren getroffen hat. Bis sie das tut, können Asylsuchende, die nach Ungarn gelangen, willkürlich abgeschoben werden, ohne vorher einen Rechtsbeistand konsultieren zu können. Somit wird ihnen defacto das Recht auf Asyl genommen.

"In Hinblick auf Frage 3 möchte die Kommission die Damen und Herren Abgeordneten auf ihre Antwort auf die Schriftliche Anfrage E-004497/2016* verweisen."

*Answer given by Mr Avramopoulos on behalf of the Commission

"The Commission has opened an infringement procedure in a form of a letter of formal notice against Hungary on 10 December 2015 on the non-compliance of Hungarian legislation, adopted as a response to the migration crisis, with the recast Asylum Procedures Directive (2013/32/EU) read in the light of Article 47 of the EU Charter of Fundamental Rights on the right to an effective remedy and to a fair trial and the directive on the right to interpretation and translation in criminal proceedings (2010/64/EU).(1) Hungary replied to this letter of formal notice in January 2016. The Commission is analysing the reply. If Hungary fails to sufficiently address the issues at stake, the Commission may pursue the infringement procedure."

Anmerkung: In Hinblick auf Frage Nr.3-den Fortschritten bei dem Vertragsverletzungsverfahren verweist Avramopoulos im Namen der Kommission auf eine schriftliche Antwort aus dem August. Aus dieser lässt sich ablesen, dass sich das Verfahren immernoch am Anfang befindet. Die Kommission hat am 10.12.2015 ein Mahnschreiben an Ungarn gesandt, auf welches Ungarn bereits im Januar 2016 geantwortet hat. Sollte die Antwort unbefriedigend sein, wird das Vertragsverletzungsverfahren weiter vorangetrieben. Die Kommission "analysiert" also seit nunmehr einem dreiviertel Jahr die Antwort Ungarns. Das bedeutet, dass auch dort seit einem dreiviertel Jahr Stillstand herrscht! 

 

 


 

 

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