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Analyse: Ein Kampf um Solidarität

In einem ausführlichen Briefing der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament erläutert Ska den neusten Stand der Reform des Europäischen Asylsystems.

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Ein Kampf um Solidarität

 

Stand der Reform des Europäischen Asylsystems

 

Briefing von Ska Keller

Die aktuelle Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems entwickelt sich zu einem Kampf um Solidarität zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Während das Parlament als Mitgesetzgeber ein solidarischeres Asylsystem fordert, wehrt sich der Rat dagegen, die Verantwortung fairer auf die Mitgliedstaaten zu verteilen und manövriert die Reform des Dublin-Systems in eine Sackgasse.

Gekämpft wird sowohl um Solidarität innerhalb der Europäischen Union als auch um internationale Solidarität. Die wichtigsten Streitpunkte:

  • Ein Mechanismus für die Umverteilung von Asylsuchenden zwischen den Mitgliedstaaten über einen fairen Verteilungsschlüssel
 
  •  Das Konzept sogenannter sicherer Drittstaaten, das ermöglicht  Asylsuchende in Länder außerhalb Europas zurückzuschicken, obwohl sie eindeutig Schutz benötigen

Das Europäische Parlament wird seine endgültige Position im Sommer oder Herbst verabschieden (siehe Zeitplan im Anhang). Die Eckpunkte dessen stehen bereits.

1. Verteilungsschlüssel und gemeinsame Verantwortung für Asylsuchende

Das Europäische Parlament befasst sich mit einer grundlegenden Überarbeitung des Dublin-Systems. Das Parlament strebt an, das gesamte europäische Asylsystem am Grundsatz der Solidarität auszurichten. Die Verhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen, es zeichnet sich jedoch eine Mehrheit dafür ab, Asylsuchende von Anfang an auf die Mitgliedstaaten zu verteilen.

Wichtigste Voraussetzung für die Umsetzung ist die Abschaffung des „Kriteriums der ersten Einreise“. Nach dem Dublin-System sind die Mitgliedstaaten für dieAsylsuchenden zuständig, in denen sie erstmalig in die EU eingereist sind (vor allem Italien und Griechenland). Der Reformvorschlag der Kommission untermauert das  Prinzip der „ersten Einreise“ noch zusätzlich. Eine faire Verteilung von Asylsuchenden zwischen den Mitgliedstaaten ist nur vorgesehen, wenn besonders viele Menschen ankommen. Im Gegensatz dazu wird sich das Parlament auf Initiative der Fraktionen Grünen/EFA, S&D und GUE für ein System der Solidarität aussprechen, bei dem alle Mitgliedstaaten, unabhängig von der Zahl der Asylsuchenden ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Der Rat konnte sich bisher auf keine verbindlichen Solidaritätsmechanismen verständigen.

2. Vorläufige Position des Parlaments zur Reform des Dublin-Systems

 

 

 

 

Vorschlag der Kommission

 

 

Vorläufige Position des Parlaments

 

Verantwortung für Asylsuchende

Mitgliedstaat der Einreise (meistens Italien, Griechenland)

Alle Mitgliedstaaten

Kriterien für den Verteilungsschlüssel

Bevölkerungszahl und BIP

Verteilung von Asylsuchenden

Wenn die Zahl der Asylanträge in einem Mitgliedstaat 150% des im Verteilungsschlüssel festgelegten Bezugswerts übersteigt

Immer, ohne jeden Schwellenwert

Ausnahmen

Mitgliedstaaten können sich mit 250 000 € pro Asylsuchenden freikaufen

Übergangsfrist für Mitgliedstaaten, die wenig Erfahrung mit Asylsuchenden haben

Streichung von EU-Mitteln für Mitgliedstaaten, die sich weigern, die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen

Keine Umverteilung von Asylsuchenden aus Mitgliedstaaten, die die Kontrolle ihrer Grenzen vernachlässigen

Die Kommission sieht ein vollautomatisches Umverteilungssystem vor, bei dem ein Computer entscheidet, in welchen Mitgliedstaat der Asylsuchende geschickt wird. Das Parlament berücksichtigt dagegen, dass Asylsuchende möglicherweise aus gutem Grund in einem bestimmten EU-Land leben möchten. Sie haben vielleicht Verwandte in dem Land, studieren dort oder sprechen die Sprache.

Das vom Berichterstatter des Parlaments zur Dublin-Reform vorgeschlagen Umverteilungssystem

1.      Wenn ein Asylsuchender in einem Mitgliedstaat einen Familienangehörigen hat, bereits früher in diesem Staat gelebt hat oder wenn jemand eine Patenschaft für seinen Aufenthalt übernimmt (zum Beispiel ein Verwandter), hat er das Recht, in diesen Mitgliedstaat umzusiedeln.

2.      Wenn ein Asylsuchender die Sprache eines Landes spricht oder andere Verbindungen zu diesem Land hat, kann er die Umsiedelung in diesen Mitgliedstaat beantragen, die jedoch nur erfolgt, wenn der Mitgliedstaat dem zustimmt.

3.      Alle anderen Asylsuchenden können zwischen den vier Mitgliedstaaten wählen, die ihre Quote bisher am wenigsten erfüllt haben.

4.      Außerdem können Asylsuchende beantragen, als Gruppe von bis zu 20 Personen (zum Beispiel aus derselben Region) umgesiedelt zu werden.

Mehrere Vorschläge des Berichterstatters des Europäischen Parlaments wurden bereits im Grünbuch „Grüne Alternative zum Dublin System“ entwickelt.

2. Internationale Solidarität und „sichere Drittstaaten“

Die Reform des Europäischen Asylsystems wird vom Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Türkei überschattet. Die Kommission schlägt vor, wichtige Elemente des Abkommens in die Asylreform zu integrieren, insbesondere das Konzept der sicheren Drittstaaten und die obligatorische Zulässigkeitsprüfung. Dadurch wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, Flüchtende abzuweisen. Sie müssten Asylsuchende sofort in das Land zurückschicken, aus dem sie nach Europa eingereist sind.

Die Kommission schlägt vor, dass jeder Asylsuchende, der in der EU ankommt, zunächst eine Zulässigkeitsprüfung durchlaufen muss. Der einzige Zweck dieser Prüfung besteht darin festzustellen, ob der Asylsuchende aus einem so genannten sicheren Drittland in die EU eingereist ist, in dem er ausreichenden Schutz genießt, z. B. aus der Türkei. Die bloße Durchreise durch einen sicheren Drittstaat würde ausreichen, um den Betroffenen in dieses Land zurückzuschicken, ohne seinen Asylantrag auch nur zu prüfen.

Mit diesem System würde die EU die Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten zu großen Teilen Ländern außerhalb der EU aufbürden. Einige Mitgliedstaaten wollen noch einen Schritt weiter gehen und noch mehr Staaten in der Nachbarschaft Europas zu sicheren Drittstaaten erklären. Der Europäische Rat am 22. und 23. Juni 2017 wird die Kommission sogar dazu auffordern, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, durch den die Kriterien für die Einstufung als sicheren Drittstaat aufgeweicht werden. Weil die Mitgliedstaaten sich nicht auf ein System der Solidarität innerhalb der EU einigen können, wollen sie die Verantwortung für geflüchtete Menschen den Ländern außerhalb der EU zuschieben.

Das Europäische Parlament hat sich dagegen immer dem Grundsatz verpflichtet, dass die EU ihren Teil der Verantwortung für Geflüchtete übernehmen sollte. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zum wichtigsten Element der Reform des EU-Asylsystems, der Verordnung über Asylverfahren, schlägt daher vor

 
  • die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Zulässigkeitsprüfungen  zu    streichen
 
  • die Kriterien für sichere Drittstaaten zu verschärfen
 
  • die Schutzmaßnahmen für Asylsuchende zu stärken

Ferner fordert das Europäische Parlament, dass sich die Mitgliedstaaten wesentlich stärker bei dem sogenannten „Resettlement“engagieren. Sie sollten mehr Geflüchtete aus Lagern in Ländern wie dem Libanon aufnehmen, in denen jeder vierte Einwohner ein Flüchtling ist. Die Verhandlungen zwischen den politischen Fraktionen über die Resettlement-Rahmenrichtlinie dauern zwar noch an, eine Mehrheit wird jedoch wahrscheinlich eine Stärkung des Europäischen Rechtsrahmens für Resettlement fordern, insbesondere

 
  • Resettlement als Pflicht der Mitgliedstaaten
 
  • verbindliche Zielvorgaben für das Resettlement(die Kommission hat dagegen eine Höchstgrenze vorgeschlagen)
 
  • eine Mindestgrenze, die den vom UNHCR festgelegten Bedarf für Resttlement berücksichtigt.
 

3. Weiteres Verfahren und Zeitplan

Das Europäische Parlament ist Co-Gesetzgeber bei der Reform des Europäischen Asylsystems. Wie die Reform am Ende aussieht, bestimmt es ebenso wesentlich mit wie der Rat. Zurzeit legt das Parlament seine Position für die kommenden Verhandlungen mit dem Rat fest. Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Abstimmungen sind daher Abstimmungen zur Position des Parlaments. Die endgültige Form der Asylreform wird in den Verhandlungen zwischen Parlament und Rat entschieden.

Zeitplan

 

Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten

Abstimmung im Plenum*

Dublin-Verordnung

Vermutlich nach der Sommerpause

Herbst

Verordnung über Asylverfahren

Vermutlich nach der Sommerpause

Herbst

Anerkennungsverordnung

15. Juni 2017

Juli

Richtlinie über Aufnahmebedingungen

25. April 2017

Juni

Rahmenrichtlinie über Resettlement

Vermutlich im Juli

Vermutlich September

Eurodac-Verordnung

18. Mai 2017

Juni

Europäische Asylagentur

8. Dezember 2016

 

* Bei der Abstimmung im Plenum kann die Position des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten nur als Ganzes abgelehnt, jedoch nicht mehr geändert werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Büro von Ska Keller:
ska.keller@europarl.europa.eu
+32 228 37379

 

 

 

 

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