Meeresschutz und Fischerei

Biodiversitätsstrategie 2030: Weiterer Schritt für mehr Meeresschutz

Heute hat die Kommission ihre Biodiversitätsstrategie bis 2030 vorgestelt. Ein Thema das auch für mich von besonderem Interesse ist. Denn die Artenvielfalt der Meere nimmt alarmierend ab. Wir müssen diesen Trend unbedingt umkehren und auf eine nachhaltigere Nutzung unserer Ozeane hinarbeiten.

Die Strategie beschreibt, wie die  EU die  Biodiversitätskrise in den nächsten zehn Jahren bewältigen will und spielt eine wichtige Rolle bei den bevorstehenden Verhandlungen über den globalen Rahmen für den Schutz der Biodiversität nach 2020, der auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15) angenommen werden soll.

Hier der Originalvorschlag der Kommission

In Bezug auf die Ozeane unterstreicht die Strategie die Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Verpflichtung zum Schutz von mindestens 30% der Fläche bis 2030. Die Fraktion Die Grünen/EFA fordert seit Jahren ehrgeizigere Ziele, denn das bisherige international vereinbarte Ziel von 10% an Schutzgebieten bis 2020 ist viel zu niedrig. Diese Bemühungen haben sich nun ausgezahlt. Wir begrüßen das 30% Ziel, das den wissenschaftlichen Empfehlungen sowie den Empfehlungen von Umwelt-NGOs entspricht. Wir fordern jedoch, dass die Fortschritte hin zur Erreichung dieses Ziels genau gemessen und gemeldet werden. Die Ausweisung eines Meeresschutzgebiets (Marine Protected Area, MPA) ist nur der erste Schritt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. MPAs benötigen wirksame Managementpläne mit klaren Erhaltungszielen und Richtlinien zur Erreichung dieser Ziele. Sie benötigen geeignete Überwachungs- und Evaluierungssysteme sowie eine klare und transparente Berichterstattung.

Die Strategie sieht außerdem vor, dass 1/3 der 30% einem strengen Schutz unterliegen, wobei die Kommission eine klare Definition darüber, was strenger Schutz ist, noch erarbeitet. Untersuchungen zeigen, dass nur stark oder vollständig geschützte MPAs die gewünschten Ergebnisse bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt erzielen können, weshalb es wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten genau solche Gebiete ausweisen. Heute ist nur ein kleiner Prozentsatz der europäischen MPAs vor allen Formen des Rohstoffabbaus geschützt, viele andere ermöglichen eine breite Palette von Aktivitäten, in einigen Fällen sogar destruktive Fischereipraktiken wie Grundschleppnetzfischerei.

Die Strategie legt auch richtigerweise einen Schwerpunkt darauf, die bestehenden Vorschriften, die für die Fragen der Meere und der Fischerei relevant sind, vollständig umzusetzen. Das umfasst beispielsweise die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sowie die Vogel- und Lebensraumrichtlinie. Die Umsetzung dieser Richtlinien war bisher unzureichend. Überfischung, Umweltverschmutzung und die Auswirkungen des Klimawandels wurden nicht mit der nötigen Dringlichkeit und ausreichend Ehrgeiz bekämpft. Die mangelnde Umsetzung und Einhaltung bestehender Vorschriften muss also endlich rechtlich angegangen werden.

Die Biodiversitätsstrategie ist deshalb ein wichtiger Schritt nach vorne. Wir werden die damit verbundenen Vorschläge der Kommission sowie die Arbeit und die Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten gegenüber diesen Vorschlägen weiterhin genau verfolgen. Wenn ihr Fragen dazu habt, insbesondere wenn es um den Meeresschutz oder die Fischerei geht, dann meldet Euch einfach bei uns.