Handel und Globale Gerechtigkeit

Kurzinfo zu CETA

Mit dem Vertrag von Lissabon hat die EU mehr Kompetenzen im Bereich Handel bekommen. Das Comprehensive Economic and Trade Agreement mit Kanada (CETA) wurde von der Europäischen Kommission seit 2009 verhandelt. Das CETA-Abkommen wird das erste EU-Handelsabkommen sein, das ein Schiedsgericht für Investoren vorsieht. Es wird auch das erste Handelsabkommen sein, welches die Regelung von Dienstleistung umkrempelt und eine unumkehrbare Dynamik zur Dienstleitungsliberalisierung anstößt. Die Verhandlungen über das Abkommen waren schon im Jahr 2013 abgeschlossen und die Unterzeichnung war für Oktober 2014 geplant. Auf Grund des starken öffentlichen Widerstands wurde die Unterzeichnung seither verschoben.

Hier gibt es das Briefing als PDF.

Kritikpunkte

Schiedsgerichte für Investoren

Die Europäische Kommission hat auf den öffentlichen Druck reagiert und die umstrittenen Schiedsgerichte für Investoren („ISDS“) zum „ICS“ - dem „Investment Court System“ - umetikettiert. Doch an den Rahmenbedingungen ändert sich wenig:

  • In Kanada und in der EU gibt es funktionierende Rechtssysteme. Es gibt also keinen Grund eine Extra-Justiz für Investoren einzuführen.
  • Milliardenklagen, wie beispielsweise die von Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg, haben weiter Erfolgschancen. Investoren können sich auf unbestimmte Rechtsbegriffe, wie „legitime Erwartungen“ und „faire und gerechte Behandlung“ stützen und können, mit Verweis auf die Begriffe, gegen neue gesetzliche Regelungen klagen.
  • Der deutsche Richterbund stellt fest, dass sich das ICS „außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union“ befindet und dass „weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten“ entspricht.

Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen

Dass CETA-Abkommen wird das erste Abkommen sein, welches die Liberalisierung von Dienstleistungen speziell fördert. Mit dem CETA-Abkommen wird jede Dienstleistung automatisch liberalisiert, es sei denn, dass diese explizit von der Liberalisierung ausgenommen wurde. Dies gilt übrigens auch für Produkte, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfunden worden sind und ist die Dienstleistung liberalisiert, dann verbietet das CETA-Abkommen eine Rückführung in die staatliche Steuerung - Eine Liberalisierungsdynamik tritt in Gang. Das Abkommen ist auch höchstproblematisch für die öffentlichen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Kranken- und Sozialleistungen, das Bildungswesen oder kommunale Wasser- oder Energieversorgung. Die Herausnahme der öffentlichen Dienstleistungen aus dem Abkommen ist zu schwach und  so können staatliche Steuerungsfunktion ausgehöhlt werden und die Gefahr der Privatisierung steht im Raum: So hat Deutschland zum Beispiel explizit die Liberalisierung der Langzeitpflege für ältere Menschen angeboten.

Landwirtschaft

Durch das CETA-Abkommen sollen 80.000 Tonnen mehr Schweinefleisch und 50.000 Tonnen mehr Rindfleisch von Kanada in die EU importiert werden dürfen. Europäische Kleinbauern haben aber im Wettbewerb mit der kanadischen Agrarindustrie wenige Chancen und werden weiter verdrängt. Kanada ist zudem weltweit einer der größten Hersteller von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Durch die Vereinbarungen zur regulatorischen Kooperation des Abkommens ist es der Industrie möglich, Druck auszuüben und die Lebensmittelsicherheitsstandards der EU zu schwächen.

Gemeinsamer CETA-Ausschuss

Das CETA-Abkommen sieht einen Ausschuss mit Vertreter*innen der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung vor, der den Vertragstext im Nachhinein ändern kann. Dieser Ausschuss hat damit weitreichende Kompetenzen und wird nicht vom Europäischen Parlament kontrolliert. Der Ausschuss kann zum Beispiel bindende Interpretationen für das Investorenschiedsgericht festlegen, neue Rechte für Unternehmen im Bereich geistiges Eigentum schaffen und die Listen mit Ausnahmen für die Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen verändern. Solche weitreichenden Möglichkeiten zur Änderungen des CETA-Vertrags ohne parlamentarische Kontrolle untergraben die Demokratie. Diesen Hinterzimmerausschuss darf es nicht geben.

Vorläufige Anwendung

Die Staats- und Regierungschefs müssen auch darüber entscheiden, ob das CETA-Abkommen vorläufig angewendet werden soll, was bedeutet, dass die Regeln des CETAs direkt nach der Abstimmung im Europaparlament angewendet werden und die vollständige Ratifikation durch die Mitgliedsstaaten nicht abgewartet werden muss. Bisher schlägt die Kommission vor, dass komplette Abkommen direkt nach der Abstimmung im Europaparlament anzuwenden.

Wir sind gegen eine vorläufige Anwendung, denn das Abkommen muss vom Europaparlament und den Parlamenten der Mitgliedsstaaten abgesegnet werden. Es schon vor der Beendigung der Ratifikation anzuwenden düpiert die nationalen Parlamente. Gleichzeitig entstehen aus einer vorläufigen Anwendung schon Ansprüche für Investoren, die ihnen auch bei einer Ablehnung des Abkommens durch die nationalen Parlamente nicht wieder genommen werden können. So würden zum Beispiel Investoren das Recht bekommen, die umstrittenen Schiedsgerichte (ISDS) noch drei Jahre nach einem Scheitern von CETA in Anspruch zu nehmen. 

Demokratisch am schwierigsten ist allerdings, dass selbst wenn ein oder mehrere Parlamente gegen CETA stimmen und es zu keiner Ratifikation kommt, das Abkommen auf Ewigkeit vorläufig angewendet werden kann. Nur durch einen mehrheitlichen Beschluss der Staats- und Regierungschefs der EU kann die vorläufige Anwendung wieder aufgehoben werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Der SPD-Parteikonvent wird am 19. September darüber entscheiden, ob die SPD CETA zustimmen soll. Falls die SPD zustimmt, wird Wirtschaftsminister Gabriel am 23. September bei einer informellen Ratstagung sein grünes Licht für CETA geben. Was passiert, wenn die SPD nicht zustimmt ist unklar. Am 27. Oktober wird es in Brüssel einen EU-Kanada Gipfel geben, wo CETA öffentlichkeitswirksam unterzeichnet werden soll. Danach wird das Abkommen zur Ratifikation an das Europaparlament weitergeleitet und wenn das Europaparlament zugestimmt hat, dann kommt es zur Ratifikation in den Bundestag und danach in den Bundesrat.