Europa

Reform der österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfung: Österreichische Regierung treibt Orbanisierung voran

Die österreichische Regierung will Umweltorganisationen von Umweltverträglichkeitsprüfungen ausschließen. Über die Änderung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung soll morgen (Donnerstag, 25. Oktober) im österreichischen Nationalrat abgestimmt werden. Die Änderungen zielen darauf ab, österreichische Umweltorganisationen von Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung auszuschließen, wenn sie weniger als 100 Mitglieder zählen. De facto würden viele Nichtregierungsorganisationen von Prüfverfahren für größere Bauprojekte wie im Straßenbau und in der Wasserwirtschaft sowie von Verfahren nach der Habitat- und der Wasserrahmenrichtlinie ausgeschlossen. Die Organisationen sollen außerdem Namen und Anschriften ihrer Mitglieder an das Umweltministerium weitergeben.
Ska Keller, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, warnt vor einem EU-Vertragsverletzungsverfahren:

„Die österreichische Bundesregierung treibt die Orbanisierung Österreichs voran. Die Vorschläge richten sich klar gegen zivilgesellschaftliches Engagement und verstoßen gegen europäisches Datenschutzrecht und die europäische Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Wenn die österreichische Bundesregierung den Angriff auf Umweltschutz und Bürgerrechte nicht zurücknimmt, muss die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.“
 
Thomas Waitz, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, fordert Umweltministerin Elisabeth Köstinger auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben:

„Schwarz-Blau will Umweltorganisationen einen Maulkorb verpassen und die öffentliche Mitsprache zum Schweigen bringen. Weniger demokratische Beteiligung bedeutet mehr Umweltzerstörung. Umweltministerin Elisabeth Köstinger muss ihre Verweigerungshaltung aufgeben und das Gespräch mit den Umweltorganisationen suchen.“

Fragen von Thomas Waitz an die Europäische Kommission

 

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