Europa

Grünen/EFA will Glyphosat-Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten

Die Fraktion der Grünen/EFA wirbt im Europäischen Parlament für eine Mehrheit, um die Entscheidung zur Verlängerung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Der Aufruf dazu folgt einer Studie von Professor Olivier De Schutter, der von 2008 bis 2014 Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung war. Er kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung, Glyphosat weiter in Europa zuzulassen, rechtswidrig ist.

Ska Keller, Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Das Europäische Parlament muss die anstehende Entscheidung der EU-Kommission zur Verlängerung von Glyphosat vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Dafür suchen wir jetzt die notwendige Mehrheit. Auch Mitgliedstaaten, die sich zu Recht gegen die Vorschläge der Kommission ausgesprochen haben, rufen wir auf, sich uns anzuschließen. Die Entscheidung, Glyphosat weiter in Europa zuzulassen, ist zutiefst schädlich. Wir müssen alles tun, um sie aufzuhalten. Der Bericht von Professor De Schutter macht deutlich, dass die EU-Kommission von Wirtschaftsinteressen geleitet wird. Die Kommission hat nicht nur die Europäische Bürgerinitiative gegen das Unkrautvernichtungsmittel und die Position des Europäischen Parlaments ignoriert, sondern auch fundierte wissenschaftliche Studien, die nachweisen, dass Glyphosat gesundheitsschädlich ist. Auch die Bundesregierung muss sich kritischen Fragen stellen. Es scheint, dass sie mehr daran interessiert sind, die geplante Fusion von Bayer und Monsanto voranzutreiben, als die Gesundheit ihrer eigenen Bürger zu schützen.“

Professor Olivier De Schutter ergänzt:

„Die Kommission hat ein Problem der öffentlichen Gesundheit in eine institutionelle Krise verwandelt. Sie hat die Auffassung der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation zurückgewiesen, wonach Glyphosat ein ‚wahrscheinliches Risiko‘ birgt, beim Menschen Krebs auszulösen. Sie tat dies, obwohl die Ergebnisse der IARC von der wissenschaftlichen Gemeinschaft weitaus mehr respektiert werden als die der europäischen Agenturen - der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) -, die ihre Auffassung in erster Linie auf Dokumente gründen, die von Monsanto vorgelegt wurden. Das ist inakzeptabel. Der Europäische Gerichtshof hat keine andere Wahl, als die Durchführungsverordnung der EU-Kommission für nichtig zu erklären. Sie verstößt gegen die Erfordernis, ein hohes Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, und gegen das Recht der Bürger, eine EBI einzureichen und damit zum demokratischen Leben der Union beizutragen.“

Hintergrund

Nachdem die Mitgliedstaaten Ende November einer Verlängerung von Glyphosat um fünf Jahre zugestimmt haben, wird die Europäische Kommission die entsprechende Durchführungsverordnung voraussichtlich am 12. Dezember verabschieden. Danach gibt es eine Frist von zwei Monaten, innerhalb derer jeder Mitgliedstaat oder das Europäische Parlament Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung erheben kann.

 

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