Europa

Białowieża-Nationalpark: Europäischer Gerichtshof erklärt Abholzungen für rechtswidrig!

Der Europäische Gerichtshof erklärt die von der polnischen Regierung genehmigten Abholzungen im Bialowieza-Nationalpark in seinem Urteil für illegal.

Ska Keller
, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt das Urteil als Signal an die polnische Regierung, die europäischen rechtsstaatlichen Regeln zu respektieren:

„Das Urteil gibt allen Recht, die sich seit Jahren mit viel Herzblut für den Schutz eines der letzten Urwälder Europas einsetzen. Die polnische Regierung darf nicht nach Belieben schalten und walten und sich über europäisches Recht hinwegsetzen. Das Urteil ist ein Signal an die polnische Regierung, die europäischen rechtsstaatlichen Regeln zu respektieren, das gilt für den Naturschutz ebenso wie für Pressefreiheit, unabhängige Justiz und die Rechte der Frauen.“

Allein im Jahr 2017 wurden nach Schätzungen 180.000 Bäume gefällt, erst nach einer Strafandrohung des Europäischen Gerichtshofs in Höhe von 100.000 Euro pro Tag setzte die polnische Regierung die Abholzung aus.

Das UNESCO-Weltnaturerbe gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas. Die Europäische Kommission hat die polnische Regierung im Juli 2017 wegen der Abholzungen und Verstößen gegen die Natura 2000-Regeln und die Vogel- und Naturschutzrichtlinie Habitat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

 

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