Migration

Harmonisierung nach unten: Die Pläne der EU-Kommission für eine Reform des europäischen Asylsystems

Das europäische Asyl- und Flüchtlingsrecht wird umgekrempelt. Nur vier Wochen nach dem EU-Türkei-Pakt hat die EU-Kommission vergangene Woche eine Reform des kompletten Europäischen Asylsystems angekündigt. Diese soll nicht nur die Dublin-Verordnung, sondern das gesamte, erst 2013 reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem betreffen. Gleichzeitig soll die Kontrolle der europäischen Außengrenzen verschärft werden. Nach der geplanten Stärkung von Frontex, hat die EU-Kommission nun auch ihren Neu-Vorschlag zu "Smart Borders" vorgelegt.

Die Reformvorschläge haben das Ziel, die EU-Außengrenzen stärker gegen Flüchtlinge abzudichten, Asylsuchende davon abzuschrecken, in Europa Schutz zu suchen, und das Weiterziehen von Schutzsuchenden innerhalb der EU zu verhindern. Die europäischen Asylstandards sollen stärker harmonisiert werden. Verbesserungen sind dabei jedoch kaum zu erwarten, vielmehr plant die EU-Kommission Anpassungen nach unten. Ob die EU-Kommission im Mai tatsächlich einen Vorschlag für ein gerechtes und solidarisches Verteilungssystem vorlegen wird, welches das derzeitige Dublin-System ersetzt, bleibt offen. 

 

Link zur Mitteilung der EU-Kommission, in der sie ihre Pläne für eine Reform des EU-Asylsystems darlegt: (derzeit nur auf Englisch verfügbar)

 

Dieses gesamte Briefing gibt es auch als pdf zum Download.

Die Vorschläge im Einzelnen:

Dublin-Reform

Das Europäische Parlament spricht sich in seinem aktuellen Bericht zu einem ganzheitlichen Migrationsansatz klar für eine gerechte Verteilung von Asylsuchenden auf die Mitgliedstaaten aus. Auch wir Grüne plädieren für eine gerechte und solidarische Alternative zum Dublin-System. Die Kommission dagegen lässt offen, wie umfassend sie das Dublin-System reformieren will. Sie schlägt zwei Optionen vor:

-          Option 1: Das Dublin-System wird beibehalten, so dass auch weiterhin der Mitgliedstaat für eine*n Asylsuchende*n verantwortlich bleibt, in dem er/sie zuerst europäischen Boden betreten hat. Das System wird allerdings ergänzt um einen „korrektiven Fairness-Mechanismus“, der aktiviert wird, wenn ein Mitgliedstaat mit einer sehr großen Zahl von Schutzsuchenden konfrontiert ist. In einem solchen Fall sollen Schutzsuchende nach einem gerechten Verteilungsschlüssel auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden, ähnlich wie bei der derzeitigen Notfall-Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien.

-          Option 2: Komplette Ersetzung des Dublin-Systems durch ein solidarisches Asylsystem, das auf einem gerechten Verteilungsschlüssel beruht.  Anknüpfungspunkte von Asylsuchenden wie Sprachkenntnisse oder familiäre Bindungen sollen dabei praktisch nicht berücksichtigt werden.[1]

Zwischen den Zeilen klingt eine Tendenz für Option 1 durch. Die EU-Kommission will das Dublin-System in diesem Fall deutlich verschärfen. Mitgliedstaaten sollen es künftig leichter haben, Asylsuchende, die unerlaubt in ihr Territorium weitergezogen sind, in den zuständigen Mitgliedstaat zurückzuschicken. Die Kommission will auch dafür sorgen, dass Dublin-Transfers zurück nach Griechenland bald wieder möglich sind; eine Mitteilung dazu ist für den 15. Juni angekündigt.

Die Kommission will ihren Gesetzesvorschlag zu Dublin am 4. Mai vorlegen.  

 

Papier zu einer Grünen Alternative zum Dublin-System:

Weitere Harmonisierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

In ihre Mitteilung kündigt die Kommission eine weitreichende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. In allen Mitgliedstaaten sollen künftig die gleichen Regeln gelten. Gleichzeitig soll Europa weniger attraktiv für Schutzsuchende werden. Die EU-Kommission plant also eine Harmonisierung nach unten. Sie will bisherige Asylrichtlinien, die Mitgliedstaaten Spielräume bei der Umsetzung lassen, durch unmittelbar geltende Verordnungen ersetzen. Mitgliedstaaten wie Schweden, die trotz aktueller Reformen zur Verringerung der Flüchtlingszahlen immer noch eines der besten Asylsysteme der Welt haben, werden dadurch gezwungen werden, ihre Asylstandards zu senken. Auch in Deutschland sind weitere Einschränkungen des Asylrechts zu befürchten.

Kernvorschläge der Kommission sind:

-          Einheitliche Asylverfahren in allen Mitgliedstaaten, einschließlich EU-weiter, verbindlicher Listen für sichere Herkunfts- und sichere Drittstaaten.

-          Verkürzung des Aufenthalts von Schutzsuchenden: sie sollen nur solange in der EU bleiben dürfen, wie sie auch tatsächlich Schutz brauchen; damit könnten etwa syrische Flüchtlinge nach Kriegsende schneller in ihrem Heimatland abgeschoben werden.

-          Eine Reform der Aufnahmerichtlinie, die explizit darauf abzielt, gemeinsame Standards für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden nach unten zu harmonisieren. Europa soll als Zielregion für Schutzsuchende weniger attraktiv werden. 

-          Verhinderung von Sekundärmigration innerhalb der EU mit repressiven Mitteln für Schutzsuchende, die in einen anderen Mitgliedsstaat weitergezogen sind. Dazu zählen Asylschnellverfahren, Unterstützung nur mit Sachmitteln statt mit Geld, Residenzpflicht, Inhaftierung.

Die Kommission will die entsprechenden Gesetzesvorschläge am 27. Juli vorlegen.

 

Aufbau einer europäischen Asylagentur

Die EU-Kommission will das bisherige Europäische Asylunterstützungsbüro, EASO, deutlich stärken und zu einer europäischen Asylagentur ausbauen. Sie soll ähnliche Kompetenzen erhalten wie die europäische Grenzschutzagentur Frontex, und dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die gemeinsamen Asylregeln auch einhalten. Das schließt auch Einsätze in Mitgliedstaaten auf Eigeninitiative und ohne deren explizite Zustimmung ein. Der in einigen Medien kolportierte Aufbau einer EU-Asylbehörde, die zentral alle Asylverfahren in der EU durchführt, ist dagegen nicht geplant. Eine so weitreichende Lösung sei kurz- oder mittelfristig nur schwer zu realisieren, heißt es in der Kommissionsmitteilung.

Sichere und legale Wege für Flüchtlinge und Migrant*innen

Im Gegensatz zur geplanten Verschärfung des Asylrechts, bleiben die Pläne der Kommission für Resettlement und legale Migration vage.

Die Kommission will einen Rahmen für ein europäisches Resettlement-Programm mit Regeln für die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen vorlegen. Es bleibt aber offen, ob dieses Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus Drittstaaten für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein soll. Auch Zahlen werden nicht genannt.

Im Bereich der legalen Migration will die Kommission einen Vorschlag für eine Novelle der Blue Card für höchstqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten vorlegen. Geplant sind außerdem eine Evaluierung der bestehenden EU-Instrumente für legale Migration sowie eine Studie zum Aufbau eines Pools potenzieller Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Die Gesetzesvorschläge der Kommission zu legaler Migration sind für den 1. Juni angekündigt. Gleichzeitig will die Kommission einen Aktionsplan für Integration vorlegen.

„Smart Borders“: Biometrisches Einreise-/Ausreiseregister für Drittstaatenangehörige

Gleichzeitig mit ihrer Mitteilung zur Reform des europäischen Asylsystems hat die EU-Kommission einen Neu-Vorschlag für ein Einreise-/Ausreiseregister für Drittstaatenangehörige („Smart Borders“) vorgelegt. Der Vorschlag verschärft die bisherigen Pläne für „Smart Borders“ deutlich. Alle Drittstaatenangehörige sollen bei Ein- und Ausreise aus der EU mit Fingerabdrücken an den EU-Außengrenzen erfasst und kontrolliert werden. Die Kommission will damit sowohl irreguläre Migration bekämpfen (die meisten Menschen, die sich irregulär in der EU aufhalten, reisen legal ein, bleiben dann aber länger als erlaubt) als auch Terrorismus. Weitreichende Eingriffe in die Grundrechte gehören zu den Knackpunkten des Gesetzesvorschlags. Die Fingerabdrücke sollen für fünf Jahre gespeichert werden. Nicht nur Grenzschützer bekommen Zugriff auf die Daten. Auch die Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten nutzen, um sie mit den Fingerabdrücken von Tatorten oder Straftätern abzugleichen.

Wir Grüne haben „Smart Borders“ von Anfang an als nutzlos, völlig überteuert und datenschutzfeindlich kritisiert. Auch der Neu-Vorschlag der Kommission ist inakzeptabel. Mit dem Fluggastdatensatz (PNR), dem Schengener Informationssystem (SIS), der Visadatenbank VIS und der Datenbank EURODAC für irreguläre Grenzübertitte und Asylsuchende hat die EU bereits eine ganze Reihe von Datenbanken zur Kontrolle der Außengrenzen. „Smart Borders“ werden vor allem dazu führen, dass sich die Wartezeiten für Reisende an den europäischen Flughäfen und Außengrenzen erheblich verlängern.

 

Link zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission (bisher nur auf Englisch verfügbar)

Stärkung von Frontex

Bereits Mitte Dezember hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für einen „Europäischen Grenz- und Küstenschutz“ vorgelegt. Er sieht eine beträchtliche Ausweitung der Befugnisse von Frontex vor – und das ohne eine nennenswerte Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle oder des Schutzes der Grundrechte. Bisher war die EU-Grenzschutzagentur damit beauftragt, die Grenzüberwachung der Mitgliedstaaten zu koordinieren. Jetzt soll Frontex in eine „Europäische Agentur für Grenz- und Küstenschutz“ umfunktioniert werden, welche die Verantwortung für die Kontrolle und Überwachung der EU-Außengrenzen (einschließlich der Häfen und Flughäfen) mit den Mitgliedstaaten teilt. Der Exekutivdirektor von Frontex kann für die Mitgliedstaaten verbindliche Entscheidungen treffen. Falls ein Mitgliedstaat die Vorgaben nicht umsetzt, kann die Kommission beschließen, eine Eingreiftruppe zu entsenden – und zwar gegen den Willen der jeweiligen Regierung. Die von der Kommission vorgeschlagenen Kontrollmechanismen und Grundrechtsgarantien sind in keiner Weise auf die neuen Kompetenzen von Frontex abgestimmt. Politisches Ziel des Vorschlags ist es, die Zahlen „unkontrollierter Grenzübertritte“, auch die von Flüchtlingen, zu reduzieren.

Unser Briefing zum Vorschlag der Kommission:

Zeitplan:

  • 24. Mai: Abstimmung im EP-Innenausschuss zur Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments
  • Juni: Verhandlungen mit dem Rat über eine gemeinsame Position zum Vorschlag der EU-Kommission; die Verhandlungen sollen bereits Ende Juni abgeschlossen werden

EU-Türkei-Deal

 

Der Deal ist seit 20. März in Kraft. Er führt zu unmenschlichen Zuständen für Flüchtlinge und zum Bruch von internationalem und europäischem Recht. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die in Europa erfunden wurde, wird faktisch ausgehebelt. Die Türkei, ein Land das quasi einen Krieg gegen seine eigene Bevölkerung führt,  wird zum sicheren Drittstaat erklärt, so dass Asylanträge von Schutzsuchenden als unzulässig erklärt werden können und gar nicht mehr geprüft werden müssen. Auf Druck der europäischen Staats- und Regierungschefs werden Schutzsuchende in Griechenland in Lagern unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten. Diese Abschiebelager widersprechen dem internationalen Flüchtlingsschutz und den europäischen Grundrechten. Ziel ist es, Flüchtlinge davon abzuhalten, Schutz in Europa zu suchen.

 

Am 20. April will die EU-Kommission einen ersten Bericht zur Umsetzung des Deals vorlegen

 


[1] Eine Ausnahme will die Kommission nur bei der Zusammenführung von Eltern und minderjährigen Kindern machen.

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