Europa

Europäischer Gerichtshof schiebt Profitgier im Bialowieza-Nationalpark einen Riegel vor!

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs erklärt die von der polnischen Regierung genehmigten Abholzungen im Białowieża-Nationalpark in seiner Stellungnahme für illegal. In der Regel folgt das Gericht der Stellungnahme des Generalanwalts. Die Europäische Kommission hat die polnische Regierung im Juli 2017 wegen der Abholzungen und Verstößen gegen die Natura 2000-Regeln und die Vogel- und Naturschutzrichtlinie Habitat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Die polnische Regierung argumentiert, die Abholzungen im Naturschutzgebiet seien aus forstwirtschaftlichen Gründen notwendig. Allein im Jahr 2017 wurden 180.000 Bäume gefällt, erst nach einer Strafandrohung des Europäischen Gerichtshofs in Höhe von 100.000 Euro pro Tag setzte die polnische Regierung die Abholzung aus. 

 Ska Keller, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt die Stellungnahme als Signal für den Schutz des Weltnaturerbes:

 „Die polnische Regierung will Jahrhunderte alte Bäume dem kurzfristigen Gewinn opfern. Es ist gut, wenn der Europäische Gerichtshof der Profitgier einen Riegel vorschiebt. Wir müssen die grüne Lunge Polens und Europas nachhaltig schützen und unterstützen die vielen Naturschützer und Wissenschaftler, die schon lange gegen die Abholzungen im einzigartigen Weltnaturerbe protestieren. Neben dem Naturschutz geht es hier aber auch um die Frage der Rechtsstaatlichkeit. Denn trotz einer einstweiligen Verfügung des Europäischen Gerichtshofs hatte die polnische Regierung zunächst weiter abgeholzt. Die polnische Regierung hat dem Naturschutzgebiet und dem Rechtssystem der Europäischen Union schwer geschadet und muss das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs ohne Wenn und Aber befolgen.“

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