Handel und Globale Gerechtigkeit

BRIEFING: Das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA (Trade in Services Agreement) – der Ausverkauf von Datenschutz und Öffentlichen Dienstleistungen

Das Abkommen wird von den Staaten verhandelt, die am stärksten solche Dienstleistungen exportieren. Sie nennen sich die "Really Good Friends of Services". Das ist die EU, Australien, Kanada, Chile, Taiwan, Kolumbien, Costa Rica, Hong Kong, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, die Schweiz, die Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Was sind die Inhalte von TiSA?

Bei den TiSA-Verhandlungen geht es um viele verschiedene Dienstleistungen. Bisher liegen Angebote zur Harmonisierung und Liberalisierung von folgenden Bereichen vor:  Inländische Rechtsvorschriften, Transparenz beim Gesetzgebungsprozessen, Dienstleistungserbringung durch Ausländer im Inland, Telekommunikation, Elektronischer Handel, Bestimmungen über Ortsgebundenheit, Finanzdienstleistungen, Seetransport, Lufttransport, Straßentransport, Zustellungsdienste, Vertriebsdienste, Freiberufe, Energie, Umweltdienstleistungen, Öffentliche Beschaffung, Patientenmobilität und Export Subventionen.

 

Liberalisierung, was bedeutet das eigentlich?

Liberalisierung bedeutet, dass ein reglementierter Markt für eine Vielzahl an Akteuren geöffnet wird. Zusätzlich geht es oft mit der Regel einher, dass ausländischem Marktteilnehmende nicht schlechter als inländischen Marktteilnehmer gestellt werden dürfen. Dieses Prinzip heißt Inländergleichbehandlung (Im Englischen National Treatment).

 

Positiv-Listen-/ Negativ-Listen-Ansatz. Was bedeutet das?

Bei der Liberalisierung gibt es unterschiedliche Ansätze. In den Freihandelsabkommen der USA ist eine generelle Liberalisierung von allen Dienstleistungsbereichen die Regel. Von dieser generellen Liberalisierung werden dann einzelnen Dienstleistungen ausgenommen. Das nennt man einen Negativ-Listen-Ansatz.  Die Europäische Union agierte bisher umgekehrt. Es sind alle Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen. Jeder Bereich, der liberalisiert werden soll, muss aufgelistet werden. Das nennt man einen Positiv-Listen-Ansatz.

Im TiSA-Abkommen wird eine Kombination aus beiden Ansätzen verwendet, für den Marktzugang soll generell der Positiv-Listen-Ansatz gelten. Jeder Dienstleistungsbereich der liberalisiert werden soll, muss von den Verhandlungsländern aufgelistet werden. Für die Inländergleichbehandlung soll allerdings der  Negativ-Listen-Ansatz gelten: alles was von der Inländergleichbehandlung ausgenommen werden soll muss aufgelistet werden.

 

Was ist an TiSA aus Grüner Sicht problematisch?

 

Die Dynamik zu weniger Regulierung: Aus der Perspektive des Freihandels ist jede Regulierung ein Handelshemmnis. Durch die Verhandlungen mit  einem Negativ-Listen-Ansatz entsteht Druck, möglichst viele Dienstleistungen  zu öffnen. Zudem sollen laut dem Abkommen Regulierungen "objektiv", " nicht belastender als nötig" sein;  Gebühren sollen "angemessen und bestimmt" sein. Was sich allerdings genau hinter solchen Formulierungen versteckt, ist nicht genau definiert. Eine Maßnahme zur positiven Diskriminierung könnte zum Beispiel als "nicht objektiv " eingestuft werden und würde gegen dann gegen das Abkommen verstoßen.

Zukünftige Regulierung: Dienstleistungen entwickeln sich weiter. Wer hätte vor 20 Jahren schon den Erfolg des Internets vorrausahnen können? Aber solche Fähigkeiten werden jetzt von den Regulatoren verlangt. Im TiSA-Abkommen ist vorgesehen, dass alle (!) Ausnahmen von Liberalisierung, auch für zukünftige Technologien, heute schon aufgelistet werden müssen. Später können diese Listen nicht mehr erweitert werden.

Sperrklinkenklausel und Stillhalteklausel: Im Vertragswerk auch vorgesehen sind sogenannte Stillhalteklauseln und Sperrklinken-Klauseln (Standstill- und Ratchet-Clause): Mit der Stillhalteklausel ist gemeint, dass, wenn eine Dienstleistung einmal liberalisiert ist, die Liberalisierung nicht rückgängig gemacht werden kann. Mit der Sperrklinken-Klausel wird noch ein weiterer Schritt gemacht: Auch wenn in der Zukunft weitere Bereiche liberalisiert werden, können diese zusätzlichen Zugeständnisse  nicht mehr zurück genommen werden. Die Regulierungsmöglichkeiten des Staates werden also in Zukunft immer weiter eingeschränkt. Das trifft auch die Kommunen: Ein einmal privatisierte Unternehmen, zum Beispiel die städtische Wasserversorgung, kann wegen der Sperrklinkenklausel in der Zukunft nicht wieder kommunalisiert werden.

Öffentliche Dienstleistungen: Grünes Ziel ist es, die öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten. Die Kommission beteuert zwar, dass die öffentlichen Dienstleistungen aus den Verhandlungen ausgeklammert werden sollen. Allerdings sind die Formulierungen in den Verhandlungstexten schwammig und JuristInnen bezweifeln, dass die Formulierungen der Kommission öffentliche Dienstleistungen wirklich ausklammern. Wir fordern, dass öffentliche Dienstleistungen komplett  und eindeutig aus den Verhandlungen ausgenommen werden.

 

Ortsgebundenheit: Bisher können ausländische Dienstleister verpflichtet werden, auch im Inland eine Niederlassung zu errichten, damit sind sie an nationalen Gesetze und Regulierungen gebunden sind. Diese Verpflichtungen sollen mit dem TiSA-Abkommen fallen. Damit wäre es nicht mehr möglich zum Beispiel Verbraucherschutzstandards oder Programme zur Stärkung der lokalen Wirtschaft umzusetzen. Dagegen wehren wir uns. Auch beim elektronischen Handel geht es um die Frage der Ortsgebundenheit von Dienstleistungen. In den Verhandlungen wollen die USA durchsetzen, dass Kundendaten frei im Netz verschoben werden können. Dadurch werden aber Europäische Datenschutzbestimmungen untergraben, denn wenn die Daten nicht mehr europäischen Gesetzen unterliegen, gibt es keine Kontrolle mehr über die Handhabung dieser Daten.Datenschutzbestimmungen sind kein Handelshemmnis und dürfen deshalb diesem Abkommen nicht zum Opfer fallen.

 

 

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