Europa

Artikel 50 - Brexit darf EU-Prinzipien nicht untergraben

Am heutigen Mittwoch hat die britische Premierministerin Theresa May die offizielle Erklärung für einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union unterzeichnet und in einem Brief an EU-Ratspräsident Donald Tusk offiziell das sogenannte Artikel-50-Verfahren ausgelöst. Die Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Ska Keller, sagt:

Es macht uns traurig, dass Großbritannien nun offiziell den Austritt beantragt hat. Auch nach dem Brexit setzen wir auf enge Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Entscheidung eines Mitgliedsstaates darf auf keinen Fall die gemeinsamen europäischen Errungenschaften gefährden. Wir werden nicht zulassen, dass der Brexit die Grundprinzipien, die die EU zusammenhalten, in Frage stellt. Wir müssen in den Verhandlungen klar machen: Den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt gibt es nur, wenn Großbritannien den EU-Bürgern uneingeschränkte Freizügigkeit gewährt.

Wir werden nicht akzeptieren, dass bisher garantierte Rechte von europäischen Bürgern abgeschwächt werden. Die Rechte der in der EU lebenden britischen Bürgern und von in Großbritannien lebenden EU-Bürgern müssen Priorität in den Verhandlungen haben. Wir müssen garantieren, dass sie weiterhin ihr Leben in den Ländern, die sie zu ihrem Zuhause gemacht haben, weiterzuführen können wie bisher. Auch wenn Großbritannien die Europäische Union nun verlässt, die engen Beziehungen zwischen Briten und EU-Bürgern werden bestehen bleiben. Es ist besonders wichtig, dass Programme wie Erasmus weiterhin junge Leute zusammen bringen können – auch über den Tag des Austritts hinaus.

Philippe Lamberts
, Vorsitzender der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, sagt:

Wir bedauern zutiefst, dass Großbritannien uns verlassen wird. Mit der langen gemeinsamen Geschichte, die wir teilen, wird uns immer eine besondere Beziehung verbinden. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Wünsche aller britischen Bürger berücksichtigt werden, nicht nur derer, die für einen Austritt gestimmt haben. Deshalb müssen Nordirland, Schottland und Wales maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt werden. Die Verhandler müssen auch die Wünsche der jungen Menschen berücksichtigen, von denen so viele für einen Verbleib in der europäischen Familie gestimmt haben.

In Handelsfragen haben wir ein eindeutiges gemeinsames Interesse mit Groß-Britannien und wir sind nicht darauf aus, Großbritannien zu bestrafen oder alte Rechnungen zu begleichen - trotzdem muss klar sein, dass Großbritannien außerhalb der Europäischen Union auf keinen besseren Deal hoffen kann als als Mitglied der EU.

 

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