Handel und Globale Gerechtigkeit

Gemeinsame Erklärung Kanadas und der Europäischen Union geleakt - Gabriel hält nicht, was er verspricht

Der finale Entwurf der gemeinsamen Erklärung der Europäischen Union und Kanadas zum geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada („EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement“, CETA) wurde heute veröffentlicht. Die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel versprochenen Klarstellungen sind darin nicht enthalten. Als handelspolitische Sprecherin der Greens/EfA Fraktion kommentiert Ska das folgendermaßen:

„Die Erklärung zu CETA hält nicht, was Sigmar Gabriel versprochen hat. Anstatt Begrifflichkeiten zu präzisieren, sind nur schwammige Aussagen zu finden. Die Erklärung wird den Forderungen der Sozialdemokraten nicht gerecht. Der Investorenschutz wird nicht beschränkt, die öffentliche Daseinsvorsorge kann weiterhin liberalisiert werden. Es ist schade, dass sich durch dieses Dokument überhaupt nichts an CETA ändert. SPD-Minister Gabriel muss CETA ablehnen, sonst macht er sich unglaubwürdig.“

Hintergrund:

Am 18. Oktober treffen sich die EU-Handelsminister, um die Europäische Kommission mit der Unterzeichnung des Vertrags zu beauftragen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird die Bundesregierung vertreten.

Leak der gemeinsamen Erklärung der EU und Kanada zum CETA-Abkommen

Weitere Informationen zu CETA und dem Konvent der SPD finden sie auf dieser Website.

Die Beispiele im Detail:

Investorenschutz

·Die SPD fordert in ihrem Beschluss: „Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden."

·Im Text der gemeinsamen Erklärung werden die Begriffe "Faire und gerechte Behandlung" sowie "indirekte Enteignung" nicht spezifiziert: "CETA includes clearly defined investment protection standards, including on fair and equitable treatment and expropriation and provides clear guidance to dispute resolution Tribunals on how these standards should be applied."

·Doch diese Rechtsbegriffe sind nicht eindeutig definiert. Es gibt diese Begrifflichkeiten auch nicht im deutschen oder europäischen Recht, deshalb können sich nur ausländische Investoren darauf beziehen und diese werden daher durch den CETA-Vertrag bessergestellt. Die Forderung der SPD ist damit nicht erfüllt.



Öffentliche Daseinsfürsorge


·Die SPD fordert in ihrem Beschluss: "Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden."

·Im Text der gemeinsamen Erklärung steht: "The European Union and its Member States and Canada affirm and recognise the right of governments, at all levels, to provide and support the provision of public services including in areas such as public health and education, social services and housing and the collection, purification and distribution of water."

·Damit wird die öffentliche Daseinsfürsorge nicht aus dem Vertragswerk entfernt.  Es wird Investoren weiterhin ermöglicht, eine Liberalisierung der Öffentlichen Daseinsfürsorge vor Investorenschiedsgerichten zu einzuklagen. Eine der zentralen Forderungen der SPD, nämlich die juristisch einwandfreie Streichung der öffentlichen Daseinsfürsorge aus dem Vertragstext, wird nicht erfüllt.