Handel und Globale Gerechtigkeit

Freihandelsabkommen mit Vietnam: Paralleljustiz für Investoren durch die Hintertür

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 1. Dezember 2015

Morgen sollen die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam abgeschlossen werden. Die Menschenrechtslage in Vietnam ist desolat. Dennoch will die EU ein Freihandelsabkommen mit der Volksrepublik abschließen, welches sogar den umstrittenen Investorenschutz beinhalten soll. Die handelspolitische  Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Ska Keller, kommentiert:

"Außerhalb des Blickfeldes der Öffentlichkeit möchte die Kommission den umetikettierten Investorenschutz einführen. Doch ein neuer Namen macht noch kein neues System. Was uns die Kommission als staatliche Gerichtsbarkeit verkaufen möchte, ist in Wirklichkeit immer noch eine Paralleljustiz für Investoren. Die Investoren behalten ihre übermäßigen Rechte, während für vietnamesische Bürgerinnen und Bürger nicht einmal die Menschenrechte gewährleistet sind. Auch mit dem "neuen" System des Investorenschutz ist eine Klage, wie sie gerade von Vattenfall gegen Deutschland geführt wird, immer noch zulässig: Vattenfall verklagt Deutschland wegen des Atomausstiegs vor einem internationalen Schiedsgericht auf ca. 4,9 Milliarden Euro Schadensersatz.

Gerade für Entwicklungsländer ist der Investorenschutz ein großes Hemmnis um die Regulierung gegen Umweltkatastrophen oder ausbeuterische Arbeit voran zu treiben. Beim EU-Vietnam Freihandelsabkommen ist zu erwarten, dass es zu vermehrtem Landraub kommt, der dann durch den internationalen Investorenschutz abgesichert ist. Der Investorenschutz schadet den Menschenrechte, solange nicht auch Investoren klare Verpflichtungen zur Umsetzung von Menschenrechten haben und diese ebenfalls vor einem Gericht  einklagbar sind.

Die Handelskommissarin Cecilia Malmström hat in der neuen EU-Handelsstrategie den Menschenrechten eine zentrale Rolle in der europäischen Handelspolitik zugeschrieben. Ich habe das begrüßt. Doch leider bleiben die schönen Worte tatenlos. Wir fordern eine menschenrechtliche Folgenabschätzung bevor ein Handelsabkommen mit Vietnam zustande kommt. Die Europäische Kommission verweigert dies,  obwohl sie dazu auch von der europäischen Ombudsfrau, Emily O'Reilly, aufgefordert worden ist. Wer Menschenrechte sagt, muss diese auch ernst meinen, sie dürfen nicht nur als Dekoration für ein Freihandelsabkommens dienen."

Zur Analyse des neuen Investorenschutzes, finden Sie hier einen Artikel von Prof. Gus van Harten