Handel und Globale Gerechtigkeit

CETA: Hintergrund zum SPD-Konvent

Die SPD hat bei einem Parteikonvent in Wolfsburg ihre Positionierung zum Freihandelsabkommen mit Kanada, CETA, festlegt. Es ging um die Frage, ob die Kriterien an Handelsabkommen aus früheren Parteibeschlüssen durch CETA eingehalten werden. Das Präsidium der SPD hat dazu einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt, der die Zustimmung zu CETA empfahl. Wenn die SPD zustimmt, kann Sigmar Gabriel beim informellen Treffen der EU-Handelsminister*innen am 22. September die Zustimmung zu CETA signalisieren und somit den Weg zur Unterzeichnung des CETA-Vertrags am 23. Oktober freimachen.

Ohne den Widerstand der SPD wird wohl auch die Sozialistische Fraktion im Europaparlament CETA zustimmen und damit würde einer Ratifikation des Freihandelsabkommens im Europaparlament nichts mehr im Weg stehen.

Der Hintergrund als pdf.

Briefing zu CETA.

Was stand im Antrag des SPD-Präsidiums zu CETA?

Im Antrag der SPD wurde die Zustimmung zu CETA begrüßt, da „in sehr vielen Bereichen fortschrittliche Regeln vereinbart wurden“.  Der SPD Vorsitzenden Sigmar Gabriel wird dazu aufgefordert, „dass der EU-Ministerrat mit Zustimmung Deutschlands den Weg für die weitere parlamentarische Beratung des CETA-Vertrages freimacht“.

Allerdings ist gibt sich die SPD-Spitze noch nicht völlig zufrieden mit dem Vertrag sondern hält noch weitere „ergänzenden Erklärungen zwischen den Vertragspartnern erforderlich“. Insbesondere möchte sie sicherstellen, dass die richterliche Unabhängigkeit der Schiedsrichter an den Investorenschiedsgerichten gewährt bleibt, dass Kanada alle acht ILO Kernarbeitsnormen unterzeichnet und dass es trotz des falschen Ansatzes von Negativlisten in CETA nicht zu einer Privatisierungswelle kommt.

Was ist an dem Antrag des SPD-Präsidiums problematisch?

CETA entspricht nicht den Anforderungen früher SPD-Anträge. Verschiedene Stellen haben bereits nachgewiesen, dass CETA in sehr vielen Fällen hinter den in SPD Anträgen gestellten Anforderungen zurück bleibt (Hier zum Beispiel von Mehr Demokratie e.V). Speziell sind Milliardenklagen gegen Regierungen vor Investorenschiedsgerichte aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen weiterhin möglich. Auch bietet der Vertragstext nicht ausreichend Schutz, um öffentliche Dienstleistungen, wie das Bildungs- oder Gesundheitswesen, vor Privatisierung zu schützen. 

Es wird der Eindruck erweckt, dass sich durch eine „Erklärungen der Vertragsparteien“ der Vertrag völkerrechtlich noch ändern lasse. Das stimmt nicht. Der Vertrag könnte allerdings vor der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien noch inhaltlich geändert werden. Diese Option sieht die Kommission nicht vor.

 

Was nützt eine gemeinsame Erklärung von Kanada und der EU zu CETA?

Sigmar Gabriel hat den kanadischen Premierminister Justin Trudeau besucht und sich mit auf eine gemeinsame Erklärung zu CETA verständigt. Diese hat jedoch juristisch keine große Bedeutung. Wie bei jedem Vertrag, gilt auch im Freihandelsabkommen mit Kanada zunächst das, was im Vertrag steht. Gibt es Unklarheit über die Auslegung des Vertrages, so können Hilfsmittel, wie gemeinsame Erklärungen herangezogen werden.  Der Vertragstext wird durch Erklärungen allerdings nicht verändert. Im CETA-Abkommen ist zum Beispiel geregelt, dass der sogenannte CETA-Ausschuss weitreichende Kompetenzen hat. Dieses Gremium bestehend aus Vertreter*innen Kanadas und der EU-Kommission kann zum Beispiel festlegen, was einen Rechtsbruch konstituiert, welcher dann eine Investorenklage nach sich ziehen könnte. Es kann auch festlegen, welche Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen werden und welche nicht. Eine gemeinsame Erklärung kann diese Kompetenzen des gemeinsamen Ausschusses nicht verändern. Wenn die SPD wirklich die problematischen Vertragsinhalte ändern möchte, dann müsste sie auf eine Änderung des Vertragstextes drängen, denn noch ist der Vertrag nicht unterzeichnet.