Handel und Globale Gerechtigkeit

Briefing: Das Freihandelsabkommen mit den Ländern des südlichen Afrika (SADC-EPA)

Die Europäische Kommission möchte nicht nur mit den USA und Kanada Freihandelsabkommen verabschieden. Auch das Abkommen mit den Staaten des südlichen Afrikas soll bald in Kraft treten. Es umfasst die Handelsbeziehungen der EU mit Südafrika, Lesotho, Mozambik, Namibia und Botswana. Es verschlimmert dort die Situation derjenigen, die schon jetzt wenig haben und hat für die wirtschaftliche Entwicklung der genannten Länder wenig zu bieten.

Zurzeit genießen diese noch einen einseitigen Zugang zum Markt der EU. Das bedeutet, dass die EU Waren aus den südafrikanischen Ländern zollfrei importiert; Produkte aus der EU jedoch in den Ländern Südafrikas mit Zöllen belegt sind. So wird die regionale Wirtschaft und Industrie im südlichen Afrika gestärkt und nicht durch europäische Produkte in Bedrängnis gebracht. 

Die EU möchte nun jedoch ebenfalls zollfreien Zugang zu den Märkten des südlichen Afrika. Das bringt die Kleinbauern der Region in Gefahr, denn sie können schlicht nicht mit den subventionierten Produkten aus der EU konkurrieren. Aber auch Kapitalabflüsse durch Steuervermeidung, Korruption und andere kriminelle Machenschaften werden durch das Abkommen stabilisiert und entziehen der Region langfristig Mittel, die für die Entwicklung vor Ort dringend nötig sind.

 

Die Inhalte des Freihandelsabkommen mit den Staaten des südlichen Afrikas (SADC):

  • Die EU gewährt Produkten aus dem südlichen Afrika zollfreien Zugang zu ihrem Markt. Dafür müssen aber die Länder des südlichen Afrikas ihre Märkte ebenfalls zollfrei für EU-Produkte öffnen.
  • Das Abkommen verbietet neue Exportsteuern. Für die Länder des südlichen Afrika, die vom Export von Rohstoffen abhängen, brechen damit in erheblichen Umfang Steuereinnahmen weg.
  • Die südafrikanischen Staaten dürfen ihre Landwirtschaft und Industrien zwar schützen, doch die Schutzmaßnahmen dürfen nur zeitlich begrenzt gelten.
  • Obwohl das Problem der illegitimen Kapitalabflüsse aus der Region bekannt ist, werden durch das Abkommen weitere Abflüsse nach Europa ermöglicht.

 

Grüne Kritik und Forderungen

  • Die gegenseitige Öffnung der Märkte ist problematisch für Bauern: Sie können mit der subventionierten und industrialisierten Landwirtschaft aus Europa und Südafrika nicht konkurrieren. Wir wollen, dass Kleinbauern im südlichen Afrika geschützt werden und fordern deshalb, dass ihre Produkte durch Schutzzölle abschirmen können.
  • Die wirtschaftliche Integration der Region wird ausgebremst. Die Wirtschaftsregion des südlichen Afrika (als SADC bekannt) umfasst 15 Staaten - doch die EU teilt diese Länder in zwei Gruppen ein: südliches Afrika und östliches Afrika. Die EU-Abkommen mit den zwei Regionen haben jedoch unterschiedliche Regeln. Infolgedessen wird die Region zerrissen.
  • Suedafrika besitzt bereits ein Freihandelsabkommen mit der EU besitzt. Mit SADC wird das Ungleichgewicht zwischen einer starken Ökonomie und mehreren schwachen Wirtschaften verschärft. Ausserdem überlagern sich verschiedene Zollsysteme, was Unsicherheit schafft.

  • Es gibt keine durchsetzbaren Vorschriften zum Schutz von Arbeiter*innen, der Umwelt und der Menschenrechte. Abkommen mit sogenannten Entwicklungsländern müssen jedoch auf die Bekämpfung von Armut ausgerichtet sein, sonst verschlimmern sie die Probleme, die dort ohnehin schon bestehen.  
  • Dem Abkommen fehlen Vorschriften zum Kapitalverkehr. So kann der bestehende Abfluss von Milliarden an Steuerhinterziehungs-, Kriminalitäts- und Korruptionsgeldern aus den südafrikanischen Ländern nicht gestoppt werden. Auch wichtige Steuereinnahmen fallen damit weg. Wir wollen ein Abkommen, dass Finanzkriminalität stoppt und nicht fortschreibt.
  • Es gibt keine Entschädigung für die Ausfälle von Exportsteuern. Im Abkommen mit den Ländern Westafrikas (ECOWAS-EPA) ist das anders, hier gleicht die EU mit ca. 6 Mrd. € die Ausfälle aus. Für das südliche Afrika wurde bisher nichts bereitgestellt. Mit dem Wegfall dieser Gelder wird den Ländern die Möglichkeit genommen, ihre eigene Entwicklung zu steuern. Das darf nicht sein: verlorene Einnahmen durch das Verbot von Exportsteuern müssen entschädigt werden.

 

 

Wie geht es jetzt weiter?

 

Das Abkommen ist schon von Vertreter*innen der Europäischen Kommission und den Ländern des südlichen Afrikas unterschrieben worden. Jetzt steht die Ratifikation im Europäischen Parlament an. Hier wird es wohl auf die Zustimmung der Großen Koalition (Konservative, Sozialdemokraten und Liberale) sowie weiteren Fraktionen rechts der Mitte treffen. Die Sozialdemokraten fordern noch eine Erklärung der Europäischen Kommission ein, dass die Menschenrechte in den Ländern eingehalten werden sollen, diese Erklärung ist allerdings nicht rechtsverbindlich. Nach der Abstimmung im Parlament muss das Abkommen noch von den EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.