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Anfrage an die Kommission: Verstößt die neue Obergrenze beim Familiennachzug gegen EU-Recht?

Die Große Koalition hat eine Obergrenze beim Familiennachzug beschlossen. Der Familiennachzug für subsidär Schutzberechtigte ist noch bis zum 31.07.2018  ausgetzt. Danach soll er auf 1000 Familienangehörige pro Monat beschränkt werden. Wie genau das funktionieren soll, muss noch durch ein Bundesgesetz geregelt werden.

Nach der Dublin-Verordnung sind alle Mitgliedstaaten zur Familienzusammenführung von Asylsuchenden in der EU verpflichtet - ohne Obergrenze. Daher will Ska von der Kommission wissen, ob die beschlossene Deckelung des Familiennachzugs mit EU-Recht vereinbar ist.

Die Anfrage im Wortlaut gibt es hier im Artikel und als pdf:

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2018 ein Gesetz zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Demnach wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 1000 Familienangehörige pro Monat beschränkt. Während die genauen Modalitäten in einem noch zu erlassenden Bundesgesetz geregelt werden sollen, frage ich die Kommission:

1. Wie bewertet die Kommission die geplante Beschränkung des Familiennachzugs vor dem Hintergrund der EU-Dublin-Verordnung, die alle Mitgliedstaaten zur Familienzusammenführung von Schutzsuchenden ohne Obergrenze innerhalb der EU verpflichtet? Stellt die geplante Beschränkung aus Sicht der Kommission
einen potentiellen Bruch mit EU-Recht dar?

2. Was unternimmt die Kommission, um zu verhindern, dass das noch zu erlassende Bundesgesetz die Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung unrechtmäßig einschränkt? Ist die Kommission dazu im Dialog mit der Bundesregierung?

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