Migration

Reform des Dublin-Systems: EU-Kommission verschärft die Mängel

Die EU-Kommission will das Dublin-System deutlich verschärfen.Statt es durch ein solidarisches Asylsystem zu ersetzen, will sie Länder wie Griechenland und Italien mit der Verantwortung für Asylsuchende künftig komplett alleine lassen. Das Dublin-System regelt, welcher Mitgliedstaat für einen Asylsuchenden zuständig ist.

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Verschärfung der Dublin-Regeln

Die Zuständigkeit für Asylsuchende und Flüchtlinge soll komplett auf Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen abgewälzt werden. Bereits heute sind Mittelmeeranrainer­staaten wie Griechenland oder Italien für das Gros der in Europa ankommenden Flüchtlinge formal zuständig. Mit der Reform des Dublin-Systems werden praktisch alle Ausnahmen davon abgeschafft. Der Mitgliedstaat, über den ein*e Asylsuchende*r in die EU eingereist ist, soll ein für alle Mal für diese*n Asylsuchende*n zuständig bleiben. Selbst wenn die Person seit Jahren irregulär in einem anderen EU-Land lebt oder zwischendurch aus der EU ausgereist ist, das Asylverfahren darf nur der Mitgliedstaat durchführen, in dem sie/er erstmals europäischen Boden betrat. Asylsuchende können dagegen auch nicht klagen. Die EU-Kommission will das Dublin-System so effizienter machen. Damit schafft sie aber ein hochgradig unfaires System, das die Verantwortung für Schutzsuchende in Europa mehr denn je an einige wenige Mitgliedstaaten abschiebt.

Solidaritätsverbote und humanitäre Härten

Zur Verschärfung der Dublin-Regeln gehören auch Solidaritätsverbote und erhebliche Härten gegenüber Schutzsuchenden:

  • Selbst wenn ein anderer Mitgliedstaat eine Asylsuchende aus humanitären Gründen aufnehmen will, wird das verboten. Der Mitgliedstaat muss die Schutzsuchende in dasjenige EU-Land zurückschicken, über das sie in die EU eingereist ist.
  • Die deutsche Flüchtlingspolitik vom Sommer 2015, als Deutschland Tausende von Flüchtlingen aus Ungarn aufnahm, ohne zu prüfen, welcher Mitgliedstaat formal zuständig ist, wäre nach dem Kommissionvorschlag ebenfalls verboten. Bisher ist das erlaubt.
  • Auch Kinder und Jugendliche, die alleine auf der Flucht sind, sollen nach dem Willen der EU-Kommission, in den Mitgliedstaat zurückgeschickt werden, wo sie zuerst Asyl beantragt haben - obwohl das der Recht­sprechung des Europäischen Gerichtshofs widerspricht.
  • Eine Ausnahme von den humanitären Härten will die EU-Kommission nur bei der Familienzusammenführung machen. Sie gilt allerdings nur für die Kernfamilie, also für (Ehe-)Partner, minderjährige Kinder und deren Eltern. Gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausweitung der Kernfamilie auf Geschwister zeichnet sich unter den Mitgliedstaaten erheblicher Widerstand ab.

Mit solchen Solidaritäts- und Humanitätsverboten will die Kommission dafür sorgen, dass Asylsuchende in dem Land bleiben, in dem sie Asyl beantragen können, statt in ein anderes EU-Land weiterzuziehen. Aber damit droht sie Flüchtlinge in die Illegalität zu drängen. Wie die vor drei Jahren in Hamburg und Berlin gestrandeten „Lampedusa-Flüchtlinge“ werden es womöglich viele vorziehen, sich ohne formale Anerkennung als Flüchtlinge und staatliche Unterstützung durchzuschlagen statt in Griechenland oder Italien festzuhängen.

Einschnitte in den Flüchtlingsschutz

Um zu verhindern, dass Asylsuchende unerlaubt in ein anderes EU-Land weiterziehen, will die EU-Kommission außerdem die Rechte von Asylsuchenden beschneiden. Wer in einen anderen Mitgliedstaat weiterzieht, wird unter Zwang zurückgeführt, bekommt nur noch Sachmittel und hat kein Recht mehr auf ein normales Asylverfahren. Stattdessen soll es im nach dem Dublinsystem zuständigen Mitgliedstaat nur noch ein Schnellverfahren geben, mit eingeschränkten Möglichkeiten, die Schutzbedürftigkeit nachzuweisen, und einer größeren Gefahr der Ablehnung. Auch anerkannte Flüchtlinge, müssen mit entsprechenden Sanktionen rechnen, wenn sie in ein anderes EU-Land weiterziehen. Sie fallen jetzt ebenfalls unter das Dublin-System.  

Umverteilung ohne Erfolgsaussichten

Die EU-Kommission schlägt eine Umverteilung von Asylsuchenden auf alle EU-Mitgliedstaaten für Ausnahmefälle vor. Die Umverteilung soll automatisch dann greifen, wenn in einem Mitgliedstaat überproportional viele Flüchtlinge ankommen (mehr als 150% über einem nach Einwohnerzahl und Wirtschaftsstärke errechneten Wert). Die Hürden dafür sind aber so hoch, dass Griechenland selbst dann nicht davon profitieren würde, wenn die Flüchtlingszahlen ein neues Rekordhoch erreichen. Der Trick der Kommission: Schutzsuchende aus so genannten sicheren Drittstaaten, wozu seit dem EU-Türkei-Deal auch die Türkei zählt, werden nicht eingerechnet. Die Kommission will, dass Mitgliedstaaten jeden Asylantrag zunächst darauf prüfen, ob er überhaupt zulässig ist. Asylanträge von Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten sind nicht zulässig. Flüchtlinge, die über die Türkei in die EU kommt, können also keinen Asylantrag stellen und werden damit auch nicht in die Umverteilung eingerechnet.

Trotz der hohen Hürden zeichnet sich ab, dass es unter den Mitgliedstaaten ohnehin keine Mehrheit für die Notfall-Umverteilung gibt. Griechenland und andere Mitgliedstaaten mit Außengrenzen können also auch künftig nicht auf die Solidarität der anderen Mitgliedstaaten beim Flüchtlingsschutz zählen.

Das wollen wir Grüne

Wir Grüne fordern seit langem, dass das Dublin-System abgeschafft und durch einen gerechten Verteilungsschlüssel ersetzt wird, bei dem die Anknüpfungspunkte von Asylsuchenden an einen bestimmten Mitgliedstaat berücksichtigt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Die EU-Kommission verschärft die Mängel und Fehler des Dublin-Systems, statt sie zu beheben.

Mehr? Hier geht es zum Positionspapier zur einer Grünen Alternative zum Dublinsystem.

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