Handel und Globale Gerechtigkeit

Kein Freifahrtschein für CETA!

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt der Bundesregierung keinen Freifahrtschein für CETA. Es werden hohe Anforderungen für eine Ratifizierung aufgestellt und es ist höchst fraglich, ob diese erfüllt werden können. Die Bundesregierung, insbesondere Sigmar Gabriel, müssen noch vor der Ratifizierung von CETA erklären, wie die Anforderungen des Gerichts umgesetzt werden sollen."

Kommentar von Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende und handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament.

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden drei Anforderungen an CETA gestellt:

  1. Bei der vorläufigen Anwendung von CETA dürfen nur die Bereiche angewendet werden, die unstrittig in der alleinigen Kompetenz der EU liegen. Das bedeutet, dass die Schiedsgerichte für Investoren nicht vorläufig Anwendung finden dürfen.
  2. Der gemischte CETA-Ausschluss muss besser demokratisch kontrolliert werden. Hier warten wir auf die Vorschläge der Bundesregierung, wie das ohne Vertragsänderung umgesetzt werden kann.
  3. Deutschland muss die vorläufige Anwendung des CETA-Vertrags einseitig kündigen können. Auch hier ist die Umsetzung fraglich, denn es zu klären, wie Deutschland am europäischen Binnenmarkt teilnehmen kann, ohne an CETA teilzunehmen.